Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CWS Werkzeugmaschinen & Service, Inh. Andreas Klinschpon

  1. Geltungsbereich

    1. Wir erbringen sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteile, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  2. Vertragsschluss, Bindungsfrist

    1. Unsere Angebote sind freibleibend.

    2. Wir bieten dem Kunden die Ware/Dienstleistung an. Mit der Bestellung einer Ware/Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware/Dienstleistung erwerben zu wollen. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn wir auf entsprechende Anfrage des Kunden die Ware liefern oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen.

    3. Unsere Darstellung in Katalogen und im Internet stellt kein Angebot im Rechtssinne, sondern eine Aufforderung an potenzielle Kunden dar, uns gegenüber, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.

    4. Nebenabreden und Änderungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Auf dieses Erfordernis kann nur unter Einhaltung der Textform verzichtet werden.

  3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

    1. Für die Dauer der Arbeiten hat der Auftraggeber dem Service-Personal die erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmittel, wie Werkzeuge, Hebe- und Transportmittel, Betriebskraft sowie Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Bedienung dieser Hilfsmittel erfolgt nur durch das Personal des Auftraggebers oder auf dessen Gefahr.

  4. Preis, Zahlung, Verzug, Aufrechnung

    1. Alle Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk/Lager ausschließlich Verladung, Verpackung und Transport. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    2. Reparatur-, Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten werden wie jegliche sonstige Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitseinsatzes berechnet, wobei Reisezeit als Anreise und Wartezeiten als Arbeitszeit gelten und nach unseren aktuellen Abrechnungssätzen berechnet werden. Kosten für Aufgewandtes Material und Ersatzteile werden gesondert in Rechnung gestellt.

    3. Die Zahlung ist wie folgt zu leisten: a) Neumaschinen: entsprechend unserer Auftragsbestätigung. b) Gebrauchtmaschinen: Vorauskasse. c) Serviceleistungen, Zubehör und Ersatzteile: entsprechend unseren Rechnungen. d) Auslandslieferungen: Vorauskasse e) Verkäufe über Online-Verkaufsplattformen: Vorauskasse.

    4. Wir sind berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen und Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.

    5. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber.

    6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

    7. Wir sind berechtigt für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnschreiben zu verlangen.

    8. Die Zurückhaltung von Zahlungen und/oder die Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

  5. Lieferzeiten, Lieferfristen, Teillieferungen

    1. Lieferzeiten und Lieferfristen bestimmen sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und sind nur dann rechtlich bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend in der Auftragsbestätigung bestätigt wurden. Der Beginn einer Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen, die Vorlage vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung durch den Kunden voraus. Die Lieferzeiten und Lieferfristen verlängern sich für die Dauer der Behinderung und einer angemessen Anlaufzeit bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, unverschuldeter Nichtbelieferung seitens unserer Vorlieferanten sowie anderen Ereignissen, wenn diese außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und von uns nicht zu vertreten sind.

    2. Werden wir von unseren Zulieferer nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig beliefert und ist diese Nicht-Belieferung nicht von uns zu vertreten, so sind wir berechtigt, auch dem Kunden gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird in einem derartigen Falle über die Nicht-Verfügbarkeit der Leistung unverzüglich nach unserer Kenntnisnahme informiert. Die Gegenleistung wird in einem derartigen Fall unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

    3. Entsteht dem Kunden durch eine auf unserem Verschulden beruhende Verzögerung der Lieferung ein Schaden, so ist unsere Ersatzpflicht entsprechend den Regelungen in § 10 begrenzt.

    4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

  6. Abnahme, Rücklieferungen, Stornierung

    1. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir von dem Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Als Schadenersatz können pauschal 25% der Bruttoauftragssumme gefordert werden. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir sind für den Fall, dass uns ein höherer Schaden entsteht berechtigt, diesen anstatt der Schadenspauschale geltend zu machen.

    2. Ist uns eine Rückgabe der bestellten Ware an den Hersteller / Lieferanten nicht möglich (beispielsweise, wenn die Ware speziell für den entsprechenden Kunden produziert wurde oder wenn es sich der Art nach um nicht rücknehmbare Ware handelt) hat der Kunde bei Nichtabnahme als Schadenersatz den vollen Preis gem. unserer Rechnung zu bezahlen. Wird uns bei Rückgabe der bestellten Ware von Hersteller / Lieferanten eine Gebühr (beispielsweise für ein aufgebrochenes Siegel) in Rechnung gestellt, so sind wir berechtigt dem Kunden diese Gebühr bei Nichtabnahme der Ware in Rechnung zu stellen.

    3. Beim Erwerb von überholten Elektrobauteilen ohne den Einbaut durch unser Fachpersonal ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Bei einer abweichender schriftlicher Vereinbarung, wird eine Kostenpauschale für Prüfung und Wiedereinlagerung in Höhe von 20% des Rechnungswertes bei der Gutschrift in Abzug gebracht, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    4. Bei Stornierung seitens des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, an uns eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20% des Brutto-Auftragswertes zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir bleiben berechtigt, einen etwaig höheren Schaden geltend zu machen.

  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, so lange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese durch geeignetes Fachpersonal auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Der Zugang zur Vorbehaltsware muss uns oder einem von uns Bevollmächtigten jederzeit möglich sein.

    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Wir sind nach der Rücknahme der Ware zu weiteren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf unsere Forderung gegenüber dem Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

    4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug, wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt oder stellt er die Zahlungen ein, ist der Kunde verpflichtet, uns auf unsere Anforderung hin unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner über die Abtretung zu informieren.

    5. Bei Pfändungen oder Eingriffe Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können.

    6. Wir Verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

    7. Die Be- und Verarbeitung von bei uns erworbenen Waren durch einen Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen (zur Zeit der Verarbeitung). Dasselbe gilt entsprechend, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

  8. Gewährleistung

    1. Bei Erwerb von Neumaschinen erhalten Sie von uns eine Gewährleistung von einem 1 Jahr. Das gleiche gilt für die von uns überholten Elektrobauteile, vorausgesetzt diese wurden von unserem Fachpersonal fachgerecht eingebaut.

    2. Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Für Beginn und Ablauf der Verjährungsfrist sind die gesetzlichen Vorschriften maßgeblich. Die Verkürzung gilt nicht, wenn uns eine vorsätzliche Pflichtverletzung zu Last fällt.

    3. Bei Gebrauchtmaschinen schließen wir eine Gewährleistung aus.

  9. Mängelrüge, Beweislast und Haftung des
    Mangels

    1. Der Kunde hat einen Liefergegenstand unverzüglich nach der Ablieferung mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Sichtbare Transportschäden sind dem Fahrer des Transportunternehmens / Paketdienstes sofort mitzuteilen und diese von ihm durch Unterschrift bestätigen zu lassen.

    2. Zeigt sich später ein zunächst nicht feststellbarer Mangel, so ist dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt. Die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ist dann ausgeschlossen.

    3. Die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge trägt der Kunden.

    4. Wir leisten für Mängel der Ware/Dienstleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Voraussetzung für unsere Haftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt.

    5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

    6. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihn dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben, im Übrigen gilt § 10.

    7. Die Haftung für den Verkauf gebrauchter Sachen schließen wir aus.

    8. Im Falle eines Lieferverzugs unsererseits ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn er uns zuvor nach Eintritt des Verzuges schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat und die Lieferung durch uns gleichwohl nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt ist.

  10. Haftungsbeschränkungen und Beweislast

    1. Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen), sowie für die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    2. Bei der sonstigen schulhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    3. Im übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstige deliktischer Haftung) ausgeschlossen.

    4. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzungen und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden beim Vertragsschluss.

    5. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    6. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt und wir diese zu vertreten haben, trägt der Kunde.

  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort für unsere Lieferpflicht ist unser Unternehmenssitz. Bei Direktlieferung durch unseren Vorlieferanten an den Kunden der Sitz des Vorlieferanten. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Verlangen des Kunden. Die Wahl des Versandweges und -mittels ist uns überlassen.

    2. Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich der Sitz der CWS Werkzeugmaschinen & Service, Inh. Andreas Klinschpon. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

    3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  12. Teilunwirksamkeit, Datenschutz

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB nicht. In keinem Fall ist eine solche Bestimmung durch die AGB des Kunden zu ersetzen. Eine unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt.

    2. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Kunden erhaltenen Daten unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO zu bearbeiten und zu speichern bzw. durch von uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.

Stand: Januar 2020


CWS Werkzeugmaschinen & Service
Inhaber: Andreas Klinschpon
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